SCHUFA-Eintrag durch Identitätsdiebstahl: Was können Betroffene tun?
Wenn jemand unter Ihrem Namen Verträge abschließt, Waren bestellt oder Kredite beantragt, können daraus falsche SCHUFA-Einträge entstehen. Solche Einträge müssen nicht einfach hingenommen werden. Entscheidend ist, den Identitätsmissbrauch nachvollziehbar darzulegen und die betroffenen Stellen gezielt zu informieren.
Wie entstehen falsche SCHUFA-Einträge durch Identitätsmissbrauch?
Typische Fälle sind etwa:
- Bestellungen unter fremdem Namen,
- Vertragsabschlüsse mit gestohlenen oder missbrauchten Personendaten,
- Mobilfunk- oder Finanzierungsverträge ohne Zustimmung des Betroffenen,
- Konten oder Kredite, die von Dritten unter falscher Identität eröffnet wurden.
Werden solche Forderungen nicht bezahlt, können sie zunächst wie normale Zahlungsstörungen behandelt und an Auskunfteien gemeldet werden.
Müssen solche Einträge gelöscht werden?
Wenn nachgewiesen ist, dass der negative Eintrag auf Identitätsmissbrauch beruht, kommt eine Löschung des Eintrags in Betracht. Entscheidend ist, dass nachvollziehbar belegt werden kann, dass der zugrunde liegende Vertrag oder die Forderung nicht vom Betroffenen selbst stammt.
Welche Nachweise sind wichtig?
Je nach Fall können insbesondere folgende Unterlagen hilfreich sein:
- Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs oder Betrugs,
- Schriftverkehr mit dem angeblichen Vertragspartner,
- Nachweise über abweichende Anschriften oder Kontoverbindungen,
- Belege, dass keine Zahlung oder Bestellung durch Sie erfolgt ist,
- aktuelle SCHUFA-Datenauskunft.
Wen sollte ich kontaktieren?
In der Praxis sollten regelmäßig zwei Stellen angesprochen werden:
- das Unternehmen, das den negativen Eintrag gemeldet hat,
- die SCHUFA selbst.
Das meldende Unternehmen sollte über den Identitätsmissbrauch informiert und zur Korrektur beziehungsweise Löschung der Meldung aufgefordert werden.
Parallel kann die SCHUFA um Prüfung und Berichtigung beziehungsweise Löschung des betroffenen Eintrags gebeten werden.
Was passiert während der Prüfung?
Die SCHUFA kann den Vorgang prüfen und hierzu auch Rückfragen an den meldenden Vertragspartner richten. Je besser der Identitätsmissbrauch dokumentiert ist, desto leichter lässt sich der Sachverhalt nachvollziehen.
Was ist, wenn bereits ein Vollstreckungstitel existiert?
Auch dann kann ein Identitätsmissbrauch vorliegen. Ein bestehender Titel macht die Angelegenheit allerdings komplexer, weil zusätzlich geprüft werden muss, wie der Titel zustande gekommen ist und ob er tatsächlich der betroffenen Person zuzurechnen ist.
In solchen Fällen kann eine anwaltliche Prüfung besonders sinnvoll sein.
Kann ich mich künftig vor weiterem Missbrauch schützen?
Wer bereits Opfer von Identitätsmissbrauch geworden ist, sollte neben der Korrektur bestehender Einträge auch prüfen, ob weitere unberechtigte Verträge oder Anfragen bestehen. Eine aktuelle SCHUFA-Datenauskunft kann dabei helfen, unbekannte Einträge zu erkennen.
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Keine Erfolgsgarantie. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einzelfall und den verfügbaren Unterlagen ab.
Häufige Fragen
Kann ein SCHUFA-Eintrag wegen Identitätsdiebstahl gelöscht werden?
Ja. Wenn nachgewiesen ist, dass der negative Eintrag durch Identitätsmissbrauch entstanden ist, kann eine Löschung verlangt werden.
Brauche ich eine Strafanzeige?
Eine Strafanzeige kann ein wichtiger Nachweis für den Identitätsmissbrauch sein. Je nach Fall können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wen muss ich anschreiben?
Sinnvoll ist regelmäßig die parallele Kontaktaufnahme mit dem meldenden Unternehmen und der SCHUFA.
Was ist, wenn der Eintrag tituliert ist?
Dann sollte zusätzlich geprüft werden, wie der Titel zustande gekommen ist und ob er der betroffenen Person überhaupt zuzurechnen ist.