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SCHUFA-Eintrag nach Identitätsmissbrauch: Was tun?

SCHUFA-Eintrag durch Identitätsmissbrauch oder Personenverwechslung: erste Schritte, Beweissicherung und mögliche Korrektur des Datensatzes.

Allgemeine InformationAktualisiert: 10.09.2026Deutschland
KurzantwortStammt die zugrunde liegende Forderung nicht von Ihnen, sollte der Sachverhalt möglichst früh dokumentiert und die Zuordnung des Eintrags ausdrücklich bestritten werden. Entscheidend ist, die falsche Verbindung zwischen Ihrer Person und der Forderung nachvollziehbar aufzulösen.

Unterlagen sammeln

Sichern Sie die Auskunft, Mahnungen oder Inkassoschreiben sowie alles, was zeigt, dass der Vertrag oder die Forderung nicht von Ihnen stammt.

Klare schriftliche Beanstandung

Benennen Sie den konkreten Datensatz und erklären Sie eindeutig, dass Sie die zugrunde liegende Forderung beziehungsweise Vertragsbeziehung bestreiten.

Weitere Schutzmaßnahmen

Je nach Sachverhalt können neben der Korrektur von Bonitätsdaten weitere Schritte sinnvoll sein. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Art und Umfang des Identitätsmissbrauchs ab.

Wichtig:

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein konkreter Eintrag gelöscht, berichtigt oder weiter gespeichert werden darf, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.

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