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Falscher SCHUFA-Eintrag: Was kann ich tun?

Falscher oder unberechtigter SCHUFA-Eintrag: welche Unterlagen wichtig sind und welche Schritte zur Berichtigung oder Löschung geprüft werden können.

Allgemeine InformationAktualisiert: 10.09.2026Deutschland
KurzantwortIst ein Eintrag sachlich falsch, unvollständig oder der falschen Person zugeordnet, sollte die konkrete Unrichtigkeit dokumentiert und gegenüber den verantwortlichen Stellen nachvollziehbar beanstandet werden.

Zuerst den Fehler genau bestimmen

Prüfen Sie, welcher Datensatz betroffen ist: Gläubiger, Betrag, Datum, Status und gegebenenfalls Vertrags- oder Aktenbezug. Je genauer die Abweichung beschrieben werden kann, desto zielgerichteter lässt sich die Korrektur verlangen.

Belege sichern

Bewahren Sie Verträge, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr und die Auskunft auf. Bei einer Personenverwechslung oder einem Identitätsmissbrauch können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Nicht nur die Auskunftei betrachten

Je nach Fall kann auch die Stelle relevant sein, die die Information gemeldet hat. Welche Adressaten rechtlich in Anspruch genommen werden sollten, hängt vom Sachverhalt ab.

Wichtig:

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein konkreter Eintrag gelöscht, berichtigt oder weiter gespeichert werden darf, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.

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