SCHUFA nach 18 Monaten löschen: So funktioniert die 100-Tage-Regel
Erledigte Zahlungsstörungen bleiben bei der SCHUFA grundsätzlich drei Jahre gespeichert. Unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt sich die Speicherfrist jedoch auf 18 Monate. Entscheidend ist insbesondere, wie schnell die Forderung nach ihrer Meldung ausgeglichen wurde.
Was ist die 100-Tage-Regel?
Die 100-Tage-Regel ermöglicht bei bestimmten erledigten Zahlungsstörungen eine Verkürzung der Speicherfrist von drei Jahren auf 18 Monate.
Dafür müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Die drei Voraussetzungen für die 18-Monats-Frist
- Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach ihrer Meldung an die SCHUFA vollständig ausgeglichen.
- Bis zum Ablauf der 18-monatigen Speicherfrist werden keine weiteren Negativdaten gemeldet.
- Es liegen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verkürzt sich die Speicherfrist auf 18 Monate.
Ab wann laufen die 18 Monate?
Die verkürzte Speicherfrist läuft grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des vollständigen Ausgleichs der Forderung.
Beispiel
Eine Forderung wird am 1. Februar an die SCHUFA gemeldet und am 15. März vollständig bezahlt. Der Ausgleich erfolgt damit innerhalb von 100 Tagen.
Wenn anschließend keine weiteren Negativdaten gemeldet werden und weder Schuldnerverzeichnis- noch Insolvenzangaben vorliegen, kann die Information bereits nach 18 Monaten gelöscht werden.
Was passiert, wenn die Zahlung erst nach mehr als 100 Tagen erfolgt?
Wird die Forderung erst später vollständig beglichen, greift die verkürzte Frist grundsätzlich nicht. Dann bleibt es bei der regulären Speicherfrist von drei Jahren nach Erledigung.
Gilt die Regel auch für ältere SCHUFA-Einträge?
Ja. Auch ältere erledigte Zahlungsstörungen können von der verkürzten Speicherfrist profitieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie kann ich prüfen, ob die 100-Tage-Regel bei mir greift?
Sie benötigen insbesondere folgende Informationen:
- Datum der Meldung an die SCHUFA
- Datum des vollständigen Zahlungsausgleichs
- Angaben zu weiteren Negativmerkmalen
- Angaben zu Schuldnerverzeichnis oder Insolvenz
Hilfreich sind die SCHUFA-Datenauskunft sowie Zahlungsnachweise.
Was tun, wenn der Eintrag trotz erfüllter Voraussetzungen noch gespeichert ist?
Dann kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Je nach Einzelfall kommt eine Berichtigung oder Löschung gegenüber der SCHUFA oder dem meldenden Unternehmen in Betracht.
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Keine Erfolgsgarantie. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Einzelfall und den verfügbaren Unterlagen ab.
Häufige Fragen
Wann wird ein SCHUFA-Eintrag nach 18 Monaten gelöscht?
Wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach ihrer Meldung vollständig ausgeglichen wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert bei neuen Negativmerkmalen?
Werden innerhalb der verkürzten Speicherfrist weitere Negativdaten gemeldet, kann die Verkürzung entfallen.
Gilt die 100-Tage-Regel automatisch?
Die verkürzte Speicherfrist setzt voraus, dass die maßgeblichen Bedingungen erfüllt sind. Im Zweifel sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.
Kann die Regel auch für alte Einträge gelten?
Ja. Auch ältere erledigte Zahlungsstörungen können berücksichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.