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SCHUFA-Ratgeber

SCHUFA nach Restschuldbefreiung: Wann muss der Eintrag gelöscht werden?

Nach einer Restschuldbefreiung dürfen entsprechende SCHUFA-Informationen nicht unbegrenzt gespeichert bleiben. Die Information über die erteilte Restschuldbefreiung wird grundsätzlich nach sechs Monaten gelöscht. Auch erkennbar von der Restschuldbefreiung umfasste Forderungen folgen dieser Frist.

Anwaltlich verantworteter Inhalt Aktualisiert: 22.09.2026 Deutschland

Wie lange bleibt die Restschuldbefreiung bei der SCHUFA gespeichert?

Die SCHUFA löscht Informationen über die Erteilung der Restschuldbefreiung grundsätzlich sechs Monate nach deren Erteilung.

Diese verkürzte Speicherfrist orientiert sich an der Dauer der Veröffentlichung im öffentlichen Insolvenzportal.

Was passiert mit den Forderungen aus dem Insolvenzverfahren?

Von besonderer Bedeutung ist, dass nicht nur die Information über die Restschuldbefreiung selbst betroffen ist.

Auch Forderungen, die erkennbar von der Restschuldbefreiung umfasst sind, sollen mit Ablauf dieser Speicherfrist gelöscht werden.

Beispiel

Wird die Restschuldbefreiung am 1. März erteilt, endet die sechsmonatige Speicherfrist grundsätzlich Anfang September.

Sind die entsprechenden Daten danach noch gespeichert, kann eine Überprüfung sinnvoll sein.

Was ist mit dem Insolvenzverfahren selbst?

Auch Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegen begrenzten Speicherfristen. Maßgeblich ist grundsätzlich die Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis.

Die einzelnen Informationen können daher unterschiedliche Ausgangszeitpunkte haben.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

In einer SCHUFA-Datenauskunft können mehrere Einträge nebeneinander stehen, etwa:

Deshalb muss geprüft werden, welcher konkrete Eintrag noch gespeichert ist und auf welcher Grundlage.

Was tun, wenn der SCHUFA-Eintrag nach sechs Monaten noch vorhanden ist?

Dann sollten Sie zunächst prüfen, ob seit der Erteilung der Restschuldbefreiung tatsächlich sechs Monate vergangen sind und welcher konkrete Eintrag noch angezeigt wird.

Hilfreich sind insbesondere:

Ist die Speicherfrist abgelaufen, kann eine Berichtigung oder Löschung gegenüber der SCHUFA in Betracht kommen.

Werden alle negativen SCHUFA-Einträge automatisch gelöscht?

Nein. Die Restschuldbefreiung führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher negativer Informationen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Eintrag vom Insolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung erfasst wird oder auf einem anderen Sachverhalt beruht.

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Häufige Fragen

Wie lange bleibt eine Restschuldbefreiung bei der SCHUFA?

Grundsätzlich sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Werden auch die dazugehörigen Forderungen gelöscht?

Erkennbar von der Restschuldbefreiung umfasste Forderungen sollen mit Ablauf der entsprechenden Speicherfrist ebenfalls gelöscht werden.

Was mache ich, wenn der Eintrag nach sechs Monaten noch vorhanden ist?

Dann sollte geprüft werden, welcher konkrete Eintrag betroffen ist und ob die maßgebliche Speicherfrist tatsächlich abgelaufen ist.

Werden durch die Restschuldbefreiung automatisch alle Negativmerkmale gelöscht?

Nein. Andere Negativmerkmale können eigenen Speicherfristen unterliegen.