Gesonderte Vereinbarung

Vergütungsvereinbarung

Festpreise und Anrechnung

Die Festpreise gelten nur für die jeweils ausdrücklich beschriebenen standardisierten Leistungen. Zusätzliche Tätigkeiten werden nur nach vorheriger gesonderter Vergütungsvereinbarung übernommen.

Hinweis zur gesetzlichen Vergütung: Soweit für eine außergerichtliche Vertretung mit 149 € oder 249 € eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird, erfolgt dies als Vergütungsvereinbarung für eine außergerichtliche Angelegenheit. Der vereinbarte Festpreis beruht auf dem standardisierten, digitalisierten und klar begrenzten Leistungsumfang.

Zwischen Rechtsanwalt Torsten Küpper, LL.M., Raitz-von-Frenz-Straße 7, 41564 Kaarst, und dem Auftraggeber wird für das im Bestellprozess ausgewählte Leistungspaket der dort ausgewiesene Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.

Der konkrete Festpreis und Leistungsumfang werden dem Auftraggeber unmittelbar vor Abgabe seiner kostenpflichtigen Vertragserklärung angezeigt und in der elektronischen Vertragsbestätigung wiedergegeben.

Der Festpreis umfasst ausschließlich die im gewählten Paket ausdrücklich genannten Tätigkeiten. Zusätzliche Tätigkeiten werden nur aufgrund einer weiteren Vereinbarung übernommen.

Hinweis gemäß § 3a RVG: Soweit die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse Kosten zu erstatten hat, muss regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstattet werden.

Die Vergütungsvereinbarung wird im Bestellprozess gesondert von den übrigen Mandatsbedingungen dargestellt und ausdrücklich bestätigt.