Vertragsbedingungen

Mandatsbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist Rechtsanwalt Torsten Küpper, LL.M., Raitz-von-Frenz-Straße 7, 41564 Kaarst.

2. Zustandekommen des Mandats

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch keine Annahme eines Mandats dar. Der Mandant gibt mit Betätigung des eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrags für das ausgewählte Leistungspaket ab. Das Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch Rechtsanwalt Torsten Küpper oder mit Beginn der anwaltlichen Bearbeitung nach erfolgreicher Konflikt- und Annahmeprüfung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach dem im Bestellprozess ausgewählten Paket. Der „Anwaltliche SCHUFA-Check“ für 29 € umfasst die Prüfung eines einzelnen, konkret bezeichneten SCHUFA-Eintrags anhand der vom Mandanten vollständig digital bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie eine kurze schriftliche anwaltliche Einschätzung. Eine Vertretung gegenüber SCHUFA, Einmeldern, Gläubigern oder sonstigen Dritten ist hiervon nicht umfasst.

Das „Anwaltliche Löschungsmandat“ für 149 € ist ein standardisiertes außergerichtliches Mandat. Es umfasst die anwaltliche Prüfung eines einzelnen SCHUFA-Eintrags und der hierfür erforderlichen Unterlagen, die Erstellung und Versendung eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens zur Berichtigung oder Löschung gegenüber der SCHUFA und/oder dem für den Eintrag verantwortlichen Unternehmen sowie die Prüfung der ersten hierauf eingehenden inhaltlichen Reaktion. Eine über diesen Umfang hinausgehende weitere Korrespondenz ist nicht umfasst.

„EintragKlar Plus“ für 249 € ist für Fälle vorgesehen, in denen ein Berichtigungs- oder Löschungsbegehren bereits abgelehnt wurde oder eine vertiefte außergerichtliche Prüfung erforderlich ist. Es umfasst die vertiefte Prüfung der Ablehnungsbegründung, eine erneute rechtliche Bewertung, ein weiteres qualifiziertes anwaltliches Schreiben sowie weitere außergerichtliche Korrespondenz in dem im Bestellprozess ausdrücklich beschriebenen Umfang.

Komplexe Sachverhalte, mehrere voneinander unabhängige Einträge, mehrere Gläubiger oder Einmelder, streitige Vertragsschlüsse, Schadensersatzansprüche, bereits laufende gerichtliche Verfahren, einstweiliger Rechtsschutz und sonstige nicht standardisierbare Sachverhalte können von den Festpreispaketen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen kommt ein Mandat nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande.

Gerichtliche Verfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckungsmaßnahmen, Tätigkeiten gegenüber weiteren nicht vom Paket erfassten Stellen sowie zusätzliche Korrespondenzrunden sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart werden.

4. Mitwirkung des Mandanten

Der Mandant stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und informiert über relevante Fristen, bereits geführte Korrespondenz und laufende Verfahren. Für Nachteile aufgrund unvollständiger oder verspäteter Angaben kann keine Verantwortung übernommen werden, soweit sie hierauf beruhen.

5. Kommunikation

Die reguläre Mandatsbearbeitung erfolgt digital und schriftlich über die von EintragKlar vorgesehenen Kommunikationswege. Eine telefonische Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistungspakete. Die telefonische Kontaktstelle dient organisatorischen Nachrichten. Soweit eine sachgerechte Bearbeitung auf rein schriftlichem Weg im Einzelfall nicht möglich ist, kann die Annahme oder Fortführung des standardisierten Online-Mandats abgelehnt bzw. eine gesonderte Vereinbarung angeboten werden.

6. Keine Erfolgsgarantie

Die Beauftragung begründet keinen Anspruch auf Löschung eines SCHUFA-Eintrags oder einen bestimmten Verfahrensausgang. Geschuldet ist die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.

7. Vergütung

Anrechnung des SCHUFA-Checks: Wird nach dem Anwaltlichen SCHUFA-Check für 29 € in derselben Angelegenheit das Anwaltliche Löschungsmandat für 149 € beauftragt, werden die bereits gezahlten 29 € vollständig auf den Festpreis von 149 € angerechnet. Der dann noch zu zahlende Betrag beträgt 120 €. Eine darüber hinausgehende Anrechnung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Die Vergütung richtet sich nach der gesonderten Vergütungsvereinbarung. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung kostenpflichtig erbracht.

8. Elektronische Kommunikation

Der Mandant erklärt sich mit der für die digitale Mandatsbearbeitung erforderlichen elektronischen Kommunikation einverstanden. Vertrauliche Dokumente sollen nach Einrichtung des Produktivsystems vorrangig über das sichere Mandantenportal übermittelt werden.

9. Kündigung

Das Recht zur Kündigung des Anwaltsvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Bereits entstandene Vergütungsansprüche und gesetzliche Folgen einer Kündigung bleiben ebenfalls unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.